AGB BOOTSVERMIETUNG
Mietvertrag für Sportboot

Allgemeine Miet- und Nutzungsbedingungen Röbel-Boot / Bootsverleih

1.   Übernahme

1.1  Der Mieter hat sich mit Personalausweis und ggf. mit SBF-Binnen zu legitimieren. (SBF ausgenommen bei
führerscheinfreiem Fahren mit Motorisierung bis 15 PS.) Die Bedienmannschaft, min. 2 Personen, muss die
deutsche Sprache beherrschen. Mindestalter von Mieter/Bootsführer ist 18 Jahre. Der Mieter/Bootsführer muss
während der Anmietung telefonisch erreichbar sein. Fahrberechtigung hat nur der eingewiesene Fahrer.
1.2  Das Boot wird betankt übergeben.
1.3  Vor der Abfahrt wird der Zustand des Bootes mit dem Personal des Vermieters kontrolliert und auf einem
Schaden-Protokoll eingetragen. Mieter und Vermieter prüfen, ob alle notwendigen Dokumente (Boot, Karte usw.),
Feuerlöscher, Sanikasten sowie Rettungsmittel an Bord sind.
1.4  An Bord herrscht absolutes Rauchverbot, Verbot von offenem Licht oder des Grillens. Es ist untersagt, das
Boot als Angelboot zu nutzen. Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
1.5  Der Vermieter behält sich vor den Vertrag, unter Kostenfolge zulasten des Mieters zu annullieren, wenn sich
trotz SBF und/oder Einweisung zeigen sollte, dass der Mieter nicht sachgemäß mit dem Boot umgehen kann.
1.6  Stornobedingungen siehe AGB Charter-Bedingungen,  roebel-boot.de/AGB-charterbedingungen/                                                     

 

 2.   Betrieb

2.1  Die Einhaltung der Verkehrsregeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Umweltbestimmungen etc. sind vom
Mieter jederzeit zu gewährleisten. Der Mieter haftet für alle geahndeten Verstöße gegen
Binnenschifffahrtsordnung. Das Führen des Bootes unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist verboten und
strafbar. Ebenso die Überlassung des Steuers.
2.2   Der Mieter ist insbesondere verantwortlich für die Einhaltung der max. Beladung/Personenzahl gemäß
Bootszeugnis. (Das Ab- oder Umbauen der Persenning ist verboten. Herausnehmbare Fensterteile sind nur
gerollt, nicht gefaltet oder geknickt zu lagern.)
2.3   Der Mieter hält sich an die ausgetonten Fahrwasser/ Fahrrinnen, hält sich fern von Bojen, Untiefen,
Sperrzonen und Flachwassern in Ufernähe. Das Anlegen ist nur an dafür vorgesehenen und geeigneten Hafen-
und Steganlagen gestattet. Ankern ist nur nach entsprechender Einweisung gestattet und erfolgt auf eigenes
Risiko, etwaige Schäden sind vollumfänglich vom Mieter zutragen.
2.4   Der Mieter/Bootsführer haftet für alle von ihm verursachten oder zu verantwortenden Schäden und
Folgekosten, auch für Schäden durch Auflaufen oder Fahren über Grund. Ebenso haftet er für Verlust von
Ausrüstungsgegenständen. Haftungshöhe kann den Kautionsbetrag überschreiten.
2.5   Das Fahren oder Ankern in den Nachtstunden (zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang) ist
verboten.
2.6   Bei Unfällen mit dem Boot ist unabhängig von Verursacher und Schuldfrage generell und unverzüglich die
Polizei anzurufen und ein Schadensprotokoll zu fertigen. (analog der Straßenverkehrsordnung) Gleichzeitig ist
der Vermieter Tel. 0176-23576616 zu informieren. Bei Havarien ist ebenso der Vermieter zu informieren. Nur ihm
obliegt ggf. die Beauftragung von Fremdfirmen oder Reparaturen.
2.7  Weisungen des Vermieters sind Folge zu leisten. Es ist dem Mieter/Bootsführer ausdrücklich verboten, die
Bootsführung zu übertragen, das Boot unterzuvermieten, anderen Personen zu überlassen, andere Boote/Sup
o.ä. abzuschleppen oder Passagiere gegen Entgelt zu transportieren. Widerrechtliches Handeln kann neben
Verlust des Versicherungsschutzes und der Kaution zum sofortigen Ende der Bootsfahrt/-reise und weiteren
Rechtsfolgen führen.


3.   Rückgabe

3.1  Das Boot wird nur vom Vermieter betankt. Der Verbrauch wird nach Betriebsstunden abgerechnet. Bei
Mehrtagesfahrten werden zur Betankung ggf. gesonderte Vereinbarungen getroffen, schriftlich festhalten.
3.2  Bei Verspätung ist vom Mieter der halbe Tagesmietsatz zu zahlen. Wird dadurch die Anschlussvermietung
(Übergabe am selben Tag) verhindert, so muss der Mieter den vollen Tagesmietsatz als Entschädigung leisten.
3.3  Bei Rückgabe erfolgt eine Zustandskontrolle von Boot und Ausrüstung. Wird das Boot verspätet, beschädigt
oder unordentlich zurückgegeben, entstehen Mehrkosten zulasten des Mieters. Der Mieter/Bootsführer hat eine
Mitwirkungspflicht bei Bootsrückgabe.


4.   Haftung und Versicherung

4.1  Mietboote sind haftpflicht-, kaskoversichert und GPS-überwacht. Der Mieter hat diesbezüglich keine
Einwände. Die Benutzung und der Aufenthalt an Bord und/oder auf dem Steg geschieht auf eigenes Risiko des
Mieters. Der Vermieter haftet ausdrücklich nicht für Schäden an Leib und Leben. Verweigert der
Mieter/Bootsführer die Protokollierung der Bootsrückgabe oder deren Unterzeichnung, gilt das Boot als nicht
zurückgegeben und kann rechtlich geahndet werden. Strittige Beweislast liegt dann beim Mieter/Bootsführer.
4.2  Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang, wie z.B. unzulässigen Fahrmanöver, Dauervollgas sowie
Fahrten ab Windstärke 4 entstehen, sind vom Mieter vollumfänglich zu übernehmen.
4.3   Verstößt der Mieter gegen Bestimmungen dieser AGB kann die Kaution ganz oder teilweise einbehalten werden;                                 ggf. geht der Versicherungsschutz verlustig.

Gerichtsstand: Als Gerichtsstand wird Waren (Müritz)vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Röbel, April 2026